Formular für die Meldung meldepflichtiger grenzüberschreitender Steuergestaltungen

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Je nach Gegebenheit müssen entweder Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige zur Meldung von Informationen betreffend grenzüberschreitende Steuergestaltungen das von den Steuerbehörden veröffentliche Formular verwenden.

Laut Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars kann der Intermediär eine der folgenden Rollen einnehmen:

  • Gestalter (Promoter): Personen, die meldepflichtige grenzüberschreitende steuerliche Regelungen entwerfen, vermarkten, organisieren oder für die Umsetzung zur Verfügung stellen oder deren Umsetzung managen
  • Unterstützer (Service Provider): Personen, die wissen, oder nach vernünftigem Ermessen wissen müssten, dass sie sich verpflichtet haben, bei einer meldepflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung Unterstützung zu leisten

Relevante Steuerpflichtige sollten das Formular ausfüllen, wenn:

  • der Intermediär die Verpflichtung zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses einfordert
  • sich der Steuerwohnsitz des Intermediärs in einem Drittland außerhalb der EU befindet
  • die meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltung nicht vermarktungsfähig ist bzw, wenn es keinen Intermediär gibt, der der Meldepflicht unterworfen ist („interne“ Gestaltung einer Vereinbarung).

In den Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars sind die wesentlichen Kennzeichen oder Merkmale im Hinblick auf meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen angeführt, wie sie in der Steuerverfahrensordnung enthalten sind:

  • Allgemeine Kennzeichen bezogen auf den Main-Benefit-Test
  • Besondere Unterscheidungsmerkmale bezogen auf den Main-Benefit-Test
  • Besondere Unterscheidungsmerkmale bezogen auf grenzüberschreitende Steuergestaltungen
  • Besondere Unterscheidungsmerkmale bezogen auf den automatischen Informationsaustausch und die tatsächlich Begünstigten
  • Besondere Unterscheidungsmerkmale bezogen auf die Verrechnungspreisgestaltung

Wir warten noch auf die Veröffentlichung eines Leitfadens durch die rumänischen Steuerbehörden zur Klarstellung, wie diese Meldepflichten umzusetzen sind.

Quelle: Verordnung Nr. 1029/2020 zur Genehmigung des Formulars zur Verwendung durch Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige (je nach Gegebenheit) zur Meldung von Informationen betreffend meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen

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