Umsatzsteuerrückerstattungen mit nachfolgender Steuerprüfung

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Die neue Frist, bis zu der die Steuerbehörden vom Steuerpflichtigen beantragte Umsatzsteuer­rückerstattungen mit nachfolgender Steuerprüfung durchführen werden, ist der 25. Juni 2020. 

Quelle: GEO Nr. 90/2020 zur Abänderung von GEO Nr. 6/2019 betreffend Steuererleichterungen sowie zur Aktualisierung anderer Rechtsvorschriften

 

COVID-19 Legal & Tax Flash No. 13_04.06.2020
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