Die neue Frist, bis zu der die Steuerbehörden vom Steuerpflichtigen beantragte Umsatzsteuerrückerstattungen mit nachfolgender Steuerprüfung durchführen werden, ist der 25. Juni 2020.
Quelle: GEO Nr. 90/2020 zur Abänderung von GEO Nr. 6/2019 betreffend Steuererleichterungen sowie zur Aktualisierung anderer Rechtsvorschriften