Vereinbarte Prüfungsverfahren

Vereinbarte Prüfungsverfahren (Upon-agreed procedures) sind Aufträge, die gemäß dem International Standard on Related Services (ISRS 4400) abgeschlossen werden, der auf vereinbarte Prüfungshandlungen zutrifft. Demgemäß wird ein Wirtschaftsprüfer mit der Durchführung bestimmter Prüfungshandlungen beauftragt, die von einer Körperschaft oder einem geeigneten Dritten konzipiert und anschließend vereinbart werden, und einen Bericht zu bestimmten Ergebnissen liefern sollen.
Vereinbarte Prüfungshandlungen können auch die Glaubwürdigkeit von Informationen erhöhen, die Dritten, beispielsweise Banken, Aufsichtsbehörden, künftigen Investoren oder künftigen Käufern zur Verfügung gestellt werden.
Wir bieten spezielle Finanzberichterstattung in den verschiedensten Situationen, in denen Ihr Unternehmen von unabhängiger Seite verifizierte und ausgewiesene Daten benötigt, wie die Prüfung von Dokumenten oder Transaktionen auf bestimmte Merkmale, Bestätigung von speziellen Informationen gegenüber Dritten oder einen Datenabgleich mit einem vordefinierten Standard. Zahlreiche Situationen sind für vereinbarte Prüfungshandlungen geeignet, unabhängig davon, ob bestimmte Informationen bereitgestellt oder gegenüber den Benutzern innerhalb Ihres Unternehmens oder Dritten bestimmte Faktoren ausgeschlossen werden sollen.

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