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GDPR

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Ab dem 25. Mai 2018 werden neue Regeln zum Schutz personenbezogener Daten in der gesamten EU und darüber hinaus verbindlich. Jede Organisation, die in der EU personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, sowie Organisationen mit Sitz auf der ganzen Welt, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten.
Persönliche Daten, die heutzutage immer wichtigere Währung, müssen wie alles andere persönliche Eigentum der Verbraucher behandelt werden. Verbraucher übernehmen die Kontrolle darüber, wie ihre Daten erfasst, verarbeitet, genutzt und gespeichert werden, und Organisationen auf der ganzen Welt müssen für alle Datenerfassungs- und -verarbeitungsvorgänge die Zustimmung des Verbrauchers einholen. Hohe Bußgelder und Strafen, die bis zu 20 Mio. betragen können. Für diejenigen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, können Euro oder 4 % des Gesamtumsatzes erhoben werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die DSGVO wird Änderungen an verschiedenen Unternehmensrichtlinien mit sich bringen, wie z. B. der Vertraulichkeitsrichtlinie, der Datensicherheit, den Vertriebs- und Marketingaktivitäten usw. Es gelten neue Einschränkungen hinsichtlich der Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten, insbesondere von Minderjährigen. „Data Protection by Design“ wird verpflichtend und einige Organisationen müssen Datenschutzbeauftragte einstellen oder andere Strukturen einrichten, um die Nutzung personenbezogener Daten auf Unternehmensebene zu überwachen und zu regulieren.
Die Anpassung an die Herausforderungen, die die DSGVO mit sich bringt, erfordert Zeit und Mühe. Daher ist es unerlässlich, den ersten Schritt zu tun und die für diese Änderung erforderlichen Informationen zu erhalten. Wir machen Ihr Unternehmen fit für die DSGVO. Kontaktieren Sie unsere Büros und fordern Sie ein Angebot an!

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