Rechtliche Due Diligence-Berichte

Rechtliche Due Diligence-Berichte

Der Erwerb oder die Veräußerung einer Gesellschaft oder eines Teils einer Gesellschaft ist ein erfolgs- aber auch risikoträchtiges Unterfangen. Due Diligence (DD) bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der das Ziel eines Erwerbs oder eines öffentlichen Zeichnungsangebots recherchiert wird, wenn Gesellschaften, Beteiligungen an Gesellschaften, Immobilien oder öffentliche Zeichnungsangebote erworben oder veräußert werden.

Due Diligence-Prüfungen analysieren die Stärken und Schwächen der betreffenden Gesellschaft sowie die mit dem Kauf oder dem öffentlichen Zeichnungsangebot verbundenen Risiken. Eine sorgfältige Analyse und Bewertung der Zielgesellschaft gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Informationsasymmetrie zwischen Verkäufer und Käufer abgebaut, die mit der Zielgesellschaft verbundenen Chancen und Risiken richtig bewertet und „Deal Breaker“ rechtzeitig erkannt werden müssen.

TPA und ihre verbundene Kanzlei bieten die nachstehenden rechtlichen Untersuchungen und Analysen, die für die Bewertung eines Unternehmens erforderlich sind:

  • Vollständige Analyse des Status der Gesellschaft; Emissionen, gemäß den Gründungsunterlagen der Zielgesellschaft, dem Aktienbuch, einschließlich jedoch nicht beschränkt auf eine Analyse des gezeichneten und einbezahlten Aktienkapitals
  • Die Entscheidungsfindungsregeln der Zielgesellschaft und der Auftritt gegenüber Dritten
  • Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
  • Der Rechtsanspruch der Vermögenswerte der Zielgesellschaft, bisherige Eigentumsverhältnisse der Belastungen und Änderungen, Rechte Dritter
  • Prüfung von Leasing-Vereinbarungen (Mieterverträge)
  • Bankverbindungen und sonstige Finanzierungsfazilitäten (u.a. Bedingungen, Kreditvereinbarungsklauseln und Einzelheiten über Sicherheitsleistungen an Dritte) sowie Eventualverbindlichkeiten
  • Wichtige Verträge der Zielgesellschaft, bindende Zusagen, Sicherheiten und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Großkunden
  • Arbeitsrechtliche Fragen, Verträge mit Mitarbeitern in Schlüsselpositionen
  • Gewerbezulassungen und -lizenzen für die Tätigkeiten der Zielgesellschaft
  • Protokolle der Kontrollen und Prüfungen durch die zuständigen Rechtsbehörden
  • Rechtsstreitigkeiten (aktuelle und potentielle)
  • Sonstige vom Anleger bestimmte oder verlangte Punkte

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