In Frage kommende Bewerber: Mikrounternehmen, KMUs und Großunternehmen.
In Frage kommende Aktivitäten:
- Die Bewerber müssen zumindest 10 neue Arbeitsplätze schaffen, davon 30% für unterprivilegierte Arbeitskräfte
- Die neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen direkt mit der vorgeschlagenen Investition in Zusammenhang stehen
Gewährte nicht rückzahlbare Förderung:
Diese Form der staatlichen Beihilfe kann innerhalb eines Zeitraums von 2 aufeinanderfolgenden Jahren als Ergebnis der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Lohnkosten (Bruttogehalt und Sozialversicherungsbeiträge) gewährt werden:
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Höchstbetrag der staatlichen Beihilfe |
Obergrenze der Förderung durch staatliche Beihilfen |
Bukarest, 2014-2017 |
€ 11,25 Millionen |
15% |
Bukarest, 2018-2020 |
€ 7,5 Millionen |
10% |
Westen und Kreis Ilfov |
€ 26,25 Millionen |
35% |
Nordwesten, Mitte, Nordosten, Südosten, Süd-Muntenien, Südwest-Oltenien |
€ 37,5 Millionen |
50% |