In Frage kommende Bewerber: Landwirte und Gruppen von Landwirten, die registriert sind als:
- Selbstständige, Einzelkaufleute, Familienbetriebe
- Privatgesellschaften
- Landwirtschaftliche Unternehmen, landwirtschaftliche Genossenschaften oder Produzentengruppen
In Frage kommende Aktivitäten:
- Aufbau, Erweiterung bzw. Modernisierung von Tierzuchtbetrieben, einschließlich effizienter Technologien zur Verringerung der Umweltbelastung und Einhaltung von EU-Normen, die in naher Zukunft verpflichtend sein werden, sowie zur Einhaltung der Normen für angemessene Stallmistlagerung/-wirtschaft
- Aufbau, Erweiterung bzw. Modernisierung von Pflanzenproduktionsbetrieben, einschließlich Anlagen für die Lagerung, Aufbereitung, Sortierung und Verpackung von Pflanzenprodukten zur Steigerung der Wertschöpfung der Produkte
- Anlegen/Austausch von Kulturen von Tafeltrauben und anderen mehrjährigen Nutzpflanzen
- Investitionen zum Zweck der Einhaltung von Gemeinschaftsnormen
- Bau bzw. Modernisierung von Zufahrtsstraßen innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes, einschließlich Betriebsmittel und Anschlüsse
- Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte im landwirtschaftlichen Betrieb selbst sowie Investitionen zum Zweck des Verkaufs der landwirtschaftlichen Produkte
- Bau bzw. Modernisierung von Bewässerungsanlagen
- Erzeugung und Einsatz von erneuerbarer Energie innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs für den Eigenverbrauch.
Klassifizierung landwirtschaftlicher Betriebe:
|
Wirtschaftliche Größe entsprechend den Standardproduktionswerten |
Kleiner landwirtschaftlicher Betrieb |
€ 8.000 bis 11.999 |
Landwirtschaftlicher Familienbetrieb* |
€ 8.000 bis 250.000 |
Mittlerer landwirtschaftlicher Betrieb |
€ 12.000 bis 249.999 |
Großer landwirtschaftlicher Betrieb |
€ 250.000 bis 499.999 |
Sehr großer landwirtschaftlicher Betrieb |
€ 500.000 und darüber |
Gewährte nicht rückzahlbare Förderung:
|
Kleine landwirtschaftliche Betriebe |
Mittlere und große landwirtschaftliche Betriebe |
Sehr große landwirtschaftliche Betriebe |
|||
Einfache Anschaffungen |
€ 100.000 |
50% |
€ 500.000 |
50% |
€ 500.000 |
30% |
Bau – Installation – Pflanzensektor |
€ 200.000 |
50% |
€ 1 Million |
50% |
€ 1 Million |
30% |
Bau – Installation – Gemüse in geschützten Bereichen |
€ 1,5 Millionen |
50% |
€ 1,5 Millionen |
50% |
€ 1,5 Millionen |
30% |
Bau – Installation – Tierzuchtsektor |
€ 300.000 |
50% |
€ 1,5 Millionen |
50% |
€ 1,5 Millionen |
30% |
Kurze Lieferkette |
€ 400.000 |
50% |
€ 2 Millionen |
50% |
€ 2 Millionen |
30% |
Genossenschaften und Produzentengruppen |
€ 2 Millionen |
50% |
€ 2 Millionen |
50% |
€ 2 Millionen |
50% |
Die allgemeine Finanzierungsrate kann unter gewissen Umständen für kleine und mittelgroße landwirtschaftliche Betriebe und Produzentengruppen auf maximal 90%, für große Betriebe auf 70% und für sehr große Betriebe auf 50% erhöht werden.