8. März 2024
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Quote der 2024 zum Arbeitsmarkt neu zugelassenen ausländischen Arbeitnehmer
Durch Verabschiedung des Beschlusses Nr. 1338/2023 über die Vereinbarung der Quote von 2024 zum Arbeitsmarkt neu zuzulassenden ausländischen Arbeitsnehmer wurden 100.000 ausländische Arbeitskräfte zur Beschäftigung zugelassen.
Um beschäftigt zu werden, benötigen neu zuzulassende ausländische Arbeitnehmer eine Beschäftigungs- oder Entsendebewilligung, die vom Innenministerium – gemäß der Regierungsverordnung Nr. 25/2014 über die Beschäftigung und Entsendung von Ausländern auf dem Gebiet Rumäniens – zu erteilen ist.
Quelle: Beschluss Nr. 1338/2023 über die Vereinbarung der Quote von 2024 zum Arbeitsmarkt neu zuzulassender ausländischer Arbeitnehmer