Neue Regelungen im Bereich Brandschutzwesen

Neue Regelungen im Bereich Brandschutzwesen

Neue Regelungen im Bereich Brandschutzwesen

Laut Pressemitteilung vom 28.02.2025 des Ministeriums für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung wurden neue Brandschutzvorschriften per Ministerverordnung genehmigt und zur Veröffentlichung im Amtsblatt zugeleitet.

Derzeit gelten noch die Vorschriften der aus dem Jahre 1999 stammenden Konstruktionsnorm P118/1 für den Brandschutz von Gebäuden, deren Bestimmungen zum Teil nicht mehr der gegenwärtigen Sachlage entsprechen.

Schlüsselaspekte der neuen Vorschriften:

  • Sie sehen aktuelle technische Lösungen vor und enthalten detaillierte Schemata für die Bewältigung technischer Problemstellungen, was den Entwurfsprozess erleichtert und zu kürzeren Genehmigungszeiten und höherer Brandschutzsicherheit führt.
  • Neue Gebäude sind nach den neuen Vorschriften zu errichten, während für alte Gebäude die neu verabschiedeten Vorschriften Ausgleichsmaßnahmen oder alternative Lösungen vorsehen.
  • Externe notwendige Fluchttreppen, die nach den geltenden Bestimmungen an der Außenseite von alten Krankenhausgebäuden angebracht werden sollten, sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben, da die neuen Vorschriften mehrere Alternativen für solche Fälle vorsehen, z. B. reduzierte Räumungsströme, Brandschutzzonen oder Fahrstühle mit eigener Stromversorgung, die für die Evakuierung von Personen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt sind.
  • Stellen Fragen im Zusammenhang mit Baumaterialien, Innen- und Endausbau sowie Tischlerarbeiten klar, was zu geringeren Baukosten führt, ohne dabei die Brandsicherheit zu beeinträchtigen.
  • Sie treten in 60 Tagen ab Veröffentlichung im rumänischen Amtsblatt in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.02.2025 des Ministeriums für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung

Legal Newsletter Februar 2025

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