Mechanismus der Differenzverträge

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Mechanismus der Differenzverträge

Die Regierung Rumäniens hat durch den Regierungsbeschluss Nr. 318/2024 den Mechanismus der Differenzverträge („CfD“) verabschiedet, durch den eine Betriebshilfe für den Betrieb von Stromerzeugungskapazitäten mit geringem CO2-Ausstoss gewährt wird.

Hauptideen

  • Die förderfähigen Technologien für das CfD-Schema sind diejenigen, die Folgendes nutzen: Onshore-Windressourcen, Offshore-Windressourcen, photovoltaische Sonnenressourcen, Wasserressourcen, nukleare Ressourcen, Wasserstoff, Speicherung der Energie.
  • Die Gewährung dieser Hilfeart erfolgt aufgrund von staatlichen Hilfeschemata oder aufgrund einer ad-hoc Staatshilfe (für Projekte der Stromerzeugung, für die man wegen der Besonderheit der Technologie keinen Prozess der wettbewerbsfähigen Auswahl anwenden kann).
  • Jegliches Schema der CfD-Art oder jegliche ad-hoc CfD-Staatshilfe und jeglicher zugehörige CfD-Vertrag wird der Zulassung unterzogen und stellt den Gegenstand der Entscheidung über die Zulassung der Staatshilfe durch die Europäische Kommission dar.

Parteien:

  • Der CfD-Ausschreibungsprozess wird durch Transelectrica als Betreiber des CfD-Schemas verwaltet werden.
  • Der Betreiber des Strom- und Gasmarktes in Rumänien (“OPCOM„) wird als CfD-Gegenpartei handeln.
  • Die steuerrechtlich eingetragene juristische Person on Rumänien, die einen CfD-Vertrag mit der CfD-Gegenpartei geschlossen hat, hat die Eigenschaft als CfD-Begünstigter.
  • Die nationale Energieregulierungsbehörde (“ANRE„) wird für die Ausstellung der relevanten Nebengesetzgebung im Bereich verantwortlich sein.
  • Das Energieministerium wird die allgemeine Verantwortung über den Regulierungsrahmen haben, sowie die Pflicht, sicherzustellen, dass der CfD-Liquiditätsfonds jederzeit über ausreichende Gelder verfügt, um der CfD-Gegenpartei zu ermöglichen, ihre Zahlungspflichten gegenüber dem CfD-Begünstigten vollständig zu erfüllen.

Funktionsmechanismus:

Die Betriebshilfe wird über die Differenzzahlungen für die erzeugte, gemessene und gelieferte Energie im Nationalen Elektroenergetischen System (“SEN„) gewährt, die den Gegenstand des CfD-Vertrags darstellt, wie folgt:

  • Durch die CfD-Gegenpartei (OPCOM) an den CfD-Begünstigten, falls der Bezugspreis kleiner als der Ausübungspreis infolge der Ausschreibung ist.
  • Durch den Begünstigten an die CfD-Gegenpartei, falls der Bezugspreis größer als der Ausübungspreis ist.

Preis:

  • Im Falle des CfD-Schemas wird der Ausübungspreis für einen CfD-Vertrag durch CfD-Ausschreibung bestimmt und im Falle einer ad-hoc CfD-Staatshilfe wird er durch Verhandlung bestimmt.
  • Der Ausübungspreis für einen über eine CfD-Ausschreibung vergebenen CfD-Vertrag darf den in der Anordnung über die Einleitung einer CfD-Ausschreibung angegebenen Höchstausübungspreis nicht überschreiten.
  • Dennoch erhält der CfD-Begünstigte keine Zahlung für die CfD-Differenz für die in SEN gelieferte Strommenge in allen Zeiträumen, in denen der Preis pro Abrechnungszeitraum aus dem jeweiligen Großhandelsmarkt oder, je nach Fall, der Durchschnitt der Preise auf den relevanten Großhandelsmärkten, der für die Ermittlung des der gelieferten Produktion entsprechenden Bezugspreises verwendet wird, negativ ist.

Die Pflichten des CfD-Begünstigten sind, unter Anderem:

  • Dem Betreiber des CfD-Schemas durch Belege nachzuweisen, dass die für das Projekt vorgeschlagene Kapazität in einer völlig neuen Stromerzeugungskapazität besteht.
  • In jedem Quartal an die CfD-Gegenpartei über den Stand der Planung, der Zulassung, der Lizenzierung, des Baus und der Inbetriebnahme des Projektes zu berichten, sowie sonstige Informationen, über die an die CfD-Gegenpartei aufgrund des CfD-Vertrags berichtet werden muss und jegliche sonstige zusätzliche Informationen, die durch das Energieministerium und durch die CfD-Gegenpartei angefordert werden, zu liefern.
  • An die CfD-Gegenpartei jährlich den Betrag zu zahlen, der dem überschüssigen Gewinn entspricht, der aus den durch die Entscheidung von ANRE festgelegten bilateralen Verträgen erzielt wird, in den Fällen, die im Regierungsbeschluss Nr. 318/2024 vorgesehen sind. 

Hinweis: das erste Staatshilfeschema als Differenzverträge gilt für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen von Onshire-Windenergie und von photovoltaischer Sonnenenergie und die CfD-Ausschreibungen werden ab dem 10.04.2025 stattfinden (dem Zeitpunkt, zu dem der Regierungsbeschluss Nr. 318/2024 in Kraft getreten ist) und im Jahre 2025 aufgrund eines CfD-Schemas.

Quelle: Beschluss Nr. 318/2024 betreffend die Genehmigung des allgemeinen Rahmens für die Umsetzung und Funktion des Mechanismus zur Unterstützung durch Differenzverträge für die Technologien mit geringem CO2-Ausstoss

 

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