6. März 2025
Reading Time: 2
Min.
news
Listen der Risikoländer, die sich auf zwei Pflichten rumänischer Unternehmen auswirken können
Ab Februar 2025 wurden Änderungen in der Liste der Länder mit erhöhtem Geldwäscherisiko sowie in der Liste der nicht kooperativen Länder für Steuerzwecke vorgenommen.
Schlüsselpunkte:
- Die Liste der Geldwäsche-Risikoländer wird von der Financial Action Task Force on Money Laundering – FATF – erstellt und regelmäßig aktualisiert; sie ist in eine „schwarze“ Liste der Hochrisikoländern für Geldwäsche und eine „graue“ Liste mit Ländern, die aufgrund ihres Geldwäscherisikos unter verstärkter Beobachtung stehen, sich jedoch verpflichtet haben, ihre Mängel zu beheben, unterteilt.
- Die Liste der steuerlich nicht kooperativen Länder wird vom EU-Rat erstellt und regelmäßig aktualisiert; sie ist ebenfalls in eine „schwarze“ Liste der in Steuerangelegenheiten nicht kooperativen (mit Betrugs-, Steuerhinterziehungs- und Geldwäscherisiko behafteten) Gerichtsbarkeiten und in eine „graue“ Liste der unter Beobachtung stehender, jedoch sich zur Behebung ihrer Kooperationsmängel verpflichtender Jurisdiktionen untergliedert.
Sohin umfasst die Liste der Länder mit hohem Geldwäscherisiko derzeit:
- „schwarze“ Liste: Nordkorea, Iran und Myanmar;
- „graue“ Liste: Algerien, Angola, Bulgarien, Burkina Faso, Kamerun, Côte d’Ivoire, Kongo, Kroatien, Haiti, Kenia, Laos, Libanon, Mali, Monaco, Mosambik, Namibia, Nepal, Nigeria, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Venezuela, Vietnam, Jemen.
Die Liste der für Steuerzwecke nicht kooperativen Länder umfasst:
- „schwarze“ Liste: Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Amerikanisch-Samoa, Trinidad und Tobago, US Virgin Islands, Vanuatu;
- „graue“ Liste: Antigua und Barbuda, Belize, Brunei, Britische Jungferninseln, Eswatini, Seychellen, Türkei, Vietnam.
Beide Listen können für rumänische Unternehmen eine Abgabepflicht einer jährlichen Erklärung zu den wirtschaftlichen Eigentumsverhältnissen herbeiführen, wobei die zweite Liste auch das steuerliche Ergebnis für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen beeinflussen kann.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.02.2025, veröffentlicht auf der Webseite der Financial Action Task Force, Zeitleiste – EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete