2. April 2024
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Entwurf – Änderung der Regierungsverordnung Nr. 99/2000 über den Vertrieb von Marktprodukten und -dienstleistungen
Der rumänische Senat hat am 11.03.2024 den Gesetzesentwurf zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 99/2000 über den Vertrieb von Marktprodukten und -dienstleistungen verabschiedet, der vorsieht, dass Einkaufszentren verpflichtet werden könnten, Erste-Hilfe-Stellen zur medizinischen Versorgung von Notfällen einzurichten.
Die von diesen Änderungen betroffenen Einrichtungen sind Einkaufszentren, Einkaufsparks, Hypermärkte, Supermärkte und jede andere Vertriebsstruktur/Verkaufsstätte mit einer Fläche von über 2000 m², die für den Handel mit oder ohne ausgeprägten Schwerpunkt von Lebensmitteln und/oder Nicht-Lebensmitteln genutzt wird.
- Merkmale der Erste-Hilfe-Stelle:
- sie ist entsprechend der von den oben genannten Unternehme(r)n eingenommenen Flächen einzurichten, so dass für jeweils 2.000 Quadratmeter eine solche Station vorhanden ist.
- sie ist mit einem Erste-Hilfe-Kasten auszustatten, so dass das dort beschäftigte Personal die medizinische Erstversorgung vornehmen kann, bis zur Ankunft des Krankenwagens.
- je nach der Flächengröße der jeweiligen Geschäftsräumlichkeit/en muss mindestens ein Defibrillator vorhanden sein.
- das in der Erste-Hilfe-Station beschäftigte Personal muss mindestens über einen Sekundarschulabschluss sowie über eine Ersthelferausbildung verfügen.
Wenn die von dieser Änderung betroffenen Unternehmer/n dieser Verpflichtung nicht nachkommen und keine Erste-Hilfe-Stelle einrichten, können sie mit einer Geldbuße von 2.000 RON bis 4.000 RON belegt werden.
Die Änderung ist noch nicht in Kraft getreten, der Entwurf wird derzeit in der Abgeordnetenkammer erörtert.
Quelle: Gesetzesentwurf Nr. PL-x Nr. 165/2024 zur Änderung und Ergänzung der Regierungsverordnung Nr. 99/2000 über den Vertrieb von Marktprodukten und -dienstleistungen