1. Oktober 2024
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Einheitliches Patentsystem
Am 1. September 2024 ist das Einheitspatentsystem auch in Rumänien in Kraft getreten. Sohin wurde unser Land der 18. europäische Mitgliedstaat, der die Ratifizierungsurkunde des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht hinterlegt hat, und in die Liste der Staaten aufgenommen, die Deckungsschutz für die Rechtswirkungen des Einheitspatents auf ihrem Staatsgebiet gewähr(leist)en.
Das Einheitspatent ist ein europäisches Patent, das vom Europäischen Patentamt (EPA) nach den im Europäischen Patentübereinkommen festgelegten Regeln und Verfahren erteilt wird. Einer der Vorteile des neuen Systems besteht darin, dass ein Patentinhaber die einheitliche, sich auf das Gebiet aller EU-Mitgliedstaaten, die ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, erstreckende Rechtsschutzwirkung beantragen kann.
Schlüsselmerkmale des Einheitspatents:
- bietet einen einheitlichen Deckungsschutz in allen Staaten, die die Ratifizierungsurkunden unterzeichnet haben, nämlich in Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden.
- bietet ein vereinfachtes Verfahren für einen einheitlichen, flächendeckenden Patentschutz, das den bürokratischen und Kostenaufwand erheblich reduziert.
- das Verfahren zur Erlangung eines Einheitspatents beginnt mit der Einholung eines europäischen Patents, woraufhin ein Antrag auf Erteilung eines Patents mit einheitlicher Wirkung zu stellen ist.
- Inhaber müssen ihr Patent nicht mehr in jedem einzelnen Staat validieren lassen, sondern können das Einheitspatent mit einer einzigen Anmeldung beim EPA beantragen – einer Regionalstelle, die als universale Anlaufstelle fungiert und auch für die zentralisierte Verwaltung des Einheitspatents und der damit verbundenen Gebührenabführungen zuständig ist.
- Das Einheitspatentsystem wird sowohl mit dem nationalen als auch mit dem klassischen europäischen Patentsystem koexistieren, wobei es den Inhabern freisteht, sich für das System zu entscheiden, das ihren wirtschaftlichen und strategischen Bedürfnissen am besten gerecht wird.
Quelle: Bekanntmachung vom 29.08.2024 auf der Homepage des Staatlichen Amtes für Erfindungen und Marken, Gesetz Nr. 81/2024 zur Ratifikation des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht, das zur Unterzeichnung aufgelegt und von Rumänien am 19. Februar 2013 in Brüssel unterzeichnet wurde.