Die vorausgefüllte e-Vorsteueranmeldung „RO e-TVA“

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Am 21. Juni 2024 verabschiedete die rumänische Regierung den normativen Rahmen zur Änderung des Regierungsbeschlusses Nr. 732/2002 über die einseitige Befreiung von US-Bürgern von der Visumpflicht für die Einreise nach Rumänien.

Nach dieser Änderung sind Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika von der Visumspflicht für Langzeitaufenthalte befreit und kommen somit in den Genuss eines vereinfachten Verfahrens für längere Aufenthalte in Rumänien und anderen Schengen-Staaten.

Diese Änderung wurde im Rahmen des Inkrafttretens des Beschlusses (EU) Nr. 210/2024 des Rates vom 30. Dezember 2023 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Rumänien und Bulgarien am 4. Januar 2024 vorgenommen und zielt auf die einheitliche Anwendung der Schengen-Vorschriften in Rumänien sowie auf die Verbesserung der Mobilität und die Erleichterung der internationalen Beziehungen ab.

Quelle: Beschluss Nr. 690/2024 zur Änderung des Regierungsbeschlusses Nr. 732/2002 über die einseitige Befreiung der Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika von der Visumpflicht bei der Einreise nach Rumänien.

 

 

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