Die Rechtsstreitigkeit der rumänischen Wirtschaftsprüferkammer gegen den Wettbewerbsrat ist rechtskräftig entschieden worden

Die Rechtsstreitigkeit der rumänischen Wirtschaftsprüferkammer gegen den Wettbewerbsrat ist rechtskräftig entschieden worden

Die Rechtsstreitigkeit der rumänischen Wirtschaftsprüferkammer gegen den Wettbewerbsrat ist rechtskräftig entschieden worden

Der Oberste Gerichtshof von Rumänien bestätigte rechtskräftig am 19. Dezember 2024 den durch die rumänische Wirtschaftsprüferkammer („CAFR“) begangenen Verstoß gegen das Wettbewerbsrechts, indem sie ihren Mitgliedern eine bestimmte Vergütungshöhe vorschrieb.

Die rumänische Wirtschaftsprüferkammer CAFR – ein Berufsverband, der die Koordination und Zulassung der Wirtschaftsprüfungstätigkeit in Rumänien innehat – setzte einen durchschnittlichen Stundensatz und eine Mindeststundenzahl für einen Prüfungsauftrag sowie entsprechende Sanktionen bei Nichteinhaltung fest, was dazu führte, dass die Auftraggeber höhere Honorare für besagte Dienstleistungen zu zahlen hatten.

Daraufhin, Ende 2016, ahndete die Wettbewerbsbehörde diese Vorgehensweise und verhängte gegen die Wirtschaftsprüferkammer CAFR eine Geldbuße in Höhe von 819.322,00 RON (182.000,00 EUR).

Gegen diese Sanktionsentscheidung legte die Wirtschaftsprüferkammer CAFR Widerspruch ein, der vom Berufungsgericht in Bukarest als unbegründet abgewiesen wurde. Anschließend bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts, das damit rechtskräftig wurde.

Quelle: Pressemitteilung des Wettbewerbsrates, Dezember 2024

Tax & Legal Newsletter Dezember 2024

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