Das Verfahren zur Einziehung von unzulässigerweise ausgestellten grünen Zertifikaten wurde genehmigt

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Das Verfahren zur Einziehung von unzulässigerweise ausgestellten grünen Zertifikaten wurde genehmigt

Rumäniens Nationale Behörde für Regulierung im Energiebereich (ANRE) hat das Verfahren für die Einziehung von an von der ANRE akkreditierte Wirtschaftsbeteiligte unzulässigerweise ausgestellten grünen Zertifikaten genehmigt, um das Förderprogramm für grüne Zertifikate anzuwenden.

Die ANRE ist verantwortlich für die Prüfung von Nachweisen und die Erkennung von Situationen, wo ein benannter Stromerzeuger unangemessenerweise von grünen Zertifikaten profitiert hat, entweder indem sie selbst die Art und Weise überwacht, wie grüne Zertifikate erteilt werden, oder im Anschluss an von Dritten eingehenden Beschwerden.

Soweit anwendbar wird die ANRE zusätzliche Informationen vom Übertragungsnetzbetreiber oder vom akkreditierten Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen einholen, um die Menge an Strom zu ermitteln, die aus erneuerbaren Energiequellen stammt, für die grüne Zertifikate unzulässigerweise ausgestellt wurden, sowie den Zeitraum, in dem dieser Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist bzw. an Endverbraucher geliefert wurde.

Nach Fertigstellung dieser Prüfung ergeht seitens der ANRE ein Bescheid, worin die Zahl der unzulässigerweise ausgestellten grünen Zertifikate sowie gegebenenfalls der/die Monat/e, für den/die sie ausgestellt wurden, bestimmt sind. Der Bescheid ergeht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem die ANRE alle nötigen Unterlagen erhält, und zeigt an, dass ein bestimmter Erzeuger erneuerbarer Energie von unzulässigerweise ausgestellten grünen Zertifikaten profitiert hat, wobei der Bescheid auch auf der ANRE-Website veröffentlicht und sowohl dem betroffenen Wirtschaftsbeteiligten als auch dem Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt wird.

Im Rahmen des Verfahrens haften die Begünstigten von unzulässigerweise ausgestellten grünen Zertifikaten auch für die Zahlung von Zinsen für den Zeitraum ab dem Datum des Erhalts der unzulässigerweise ausgestellten grünen Zertifikate bis zum Datum ihrer vollständigen Einziehung. Der ANRE ist es somit gelungen, den nötigen aufsichtsrechtlichen Rahmen für die Einziehung von unzulässigerweise ausgestellten grünen Zertifikaten zu entwickeln, einschließlich der Einziehung von grünen Zertifikaten durch deren Gegenwert in Zinszahlungen, um ihre eigenen Fehler zu korrigieren.

Quelle: Verordnung Nr. 59 vom 5. April 2023 zur Genehmigung des Verfahrens für die Einziehung von unzulässigerweise ausgestellten grünen Zertifikaten und zur Änderung der Ausführungsverordnung über die Ausstellung grüner Zertifikate, genehmigt durch Verordnung des Präsidenten der Nationalen Behörde für Regulierung im Energiebereich Nr. 4/2015; und Gesetz Nr. 102 vom 13. April 2023 zur Änderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 50/1991 über die Genehmigung von Bauarbeiten und Gesetz Nr. 554/2004 über Verwaltungsstreitsachen sowie zur Ergänzung von Artikel 64 von Gesetz Nr. 350/2001 über Flächennutzung und Stadtplanung.

 

 

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