5. Juli 2023
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Das Verfahren für die Anwendung der Steueramnestie betreffend Geschenkgutscheine
Die rumänischen Behörden haben das Verfahren zur Aufhebung der steuerlichen Haupt- und Nebenverpflichtungen veröffentlicht, die von den Steuerbehörden für Unternehmen festgelegt wurden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Geschenkgutscheine anderer Unternehmen gewährt haben (nach der Neuklassifizierung der Bezüge, die natürliche Personen in Form von Geschenkgutscheinen erhalten, von bisher ‚Einkommen aus anderen Quellen‘ zu nunmehr ‚Einkommen aus Löhnen und Gehältern‘).
Steuerliche Haupt- und/oder Nebenverpflichtungen, die einer Aufhebung unterliegen, beziehen sich auf jene zusätzlichen Verbindlichkeiten, die von der Steuerbehörde für den Zeitraum 26.05.2006 bis 31.12.2020 begründet wurden.
Gemäß dem Verfahren erfolgt die Aufhebung der Steuerverbindlichkeiten von Amts wegen (auf Initiative der Steuerbehörden) oder auf Basis einer vom Steuerzahler vorgelegten Anfrage (unter Verwendung der im Verfahren enthaltenen Vorlage).
Steuerzahler, die ihre steuerlichen Haupt- und/oder Nebenverbindlichkeiten beglichen haben, können innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Geschenkgutscheinamnestie (27.02.2023) eine Rückerstattung der betreffenden Beträge beantragen.
Quelle: Verordnung des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde Nr. 906 zur Genehmigung des Verfahrens für die Aufhebung steuerlicher Verpflichtungen, die gemäß Gesetz Nr. 43/2023 über die Annullierung bestimmter Steuerverbindlichkeiten, enthalten in der vom Lenkungsgremium erstellten und vorgelegten Liste, aufgehoben werden können, sowie bezüglich der Mittel zur Rückerstattung derselben, veröffentlicht am 28. Juni 2023.