Das RO e-Transport-System – Erzeuger von Ineffizienz und zusätzlichen Kosten für rumänische Unternehmen

Das RO e-Transport-System – Erzeuger von Ineffizienz und zusätzlichen Kosten für rumänische Unternehmen

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Das RO e-Transport-System – Erzeuger von Ineffizienz und zusätzlichen Kosten für rumänische Unternehmen

Cluj-Napoca, 29.02.2024: Der im vergangenen Jahr angelaufene beschleunigte Digitalisierungsprozess der Steuerverwaltung birgt für die rumänischen Unternehmen die Gefahr Aufträge zu verlieren – so Sorana Cernea, Managing Partnerin in TPA Rumänien, einem in Mittel- und Osteuropa führenden Unternehmen im Bereich Buchhaltung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Im Rahmen des TaxEU-Forums – die wichtigste Veranstaltung zum Thema Steuern in Rumänien – erläuterte die Expertin von TPA Rumänien, warum die derzeitige Fassung der Änderungen an den RO e-Transport-Vorschriften (das nationale Überwachungssystem des Straßentransports von Gütern auf rumänischem Staatsgebiet) ein Hindernis für die Geschäftsentwicklung in Rumänien darstelle. Darüber hinaus hat TPA Rumänien die die Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) bereits um Klarstellungen zum RO e-Transport-System aufgefordert, angesichts der Strafen, denen Unternehmen aufgrund der mangelnden Klarheit der Steuerrechtsnovelle ausgesetzt sind.

„Alle Wirtschaftsteilnehmer fokussieren sich derzeit auf das wiederum neue System der elektronischen Rechnung (RO e-Invoice) und lassen RO e-Transport außer Acht; aber es ist wichtig dabei klarzustellen, dass die jüngsten Gesetzesänderungen es zur Pflicht machen, alle Wareneinkäufe aus dem Ausland im System zu melden, unabhängig davon, ob sie als hohes Steuerrisiko eingestuft werden oder nicht. Diese Obliegenheit kann zu Geschäftseinbußen führen. Wir hatten sogar schon einen solchen Fall, nämlich ein deutsches Online-Bekleidungshandelsunternehmen, das die Warenretouren in Rumänien nachprüfen lassen wollte und beabsichtigte, dies an einem Standort hierzulande zu bewerkstelligen. Nachdem es in Erfahrung brachte, dass im RO e-Transport detaillierte Angaben einzupflegen sind, gab es uns den Laufpass und wechselte kurzfristig in ein anderes Land. Dazu erkläre das Unternehmen: Wie können wir Inhalte von Paketen anmelden, die wir eben deswegen nach Rumänien holen, um die jeweiligen Inhalte herauszufinden“, berichtet Sorana Cernea.

Das System RO e-Transport – zusammen mit RO e-Factura und SAF-T – ist Teil des von der rumänischen Regierung eingeleiteten und geförderten beschleunigten Digitalisierungsprozesses der Steuerverwaltung. Damit soll die Steuerhinterziehung bekämpft werden. Bis zur Veröffentlichung der Regierungseilverordnung Nr. 115/2023 umfasste das RO e-Transport-System nur den Straßentransport von Gütern mit hohem Steuerrisiko, die auf rumänischem Staatsgebiet befördert werden. Als Waren mit hohem Steuerrisiko gelten nach jeweils geltendem Recht Kleidung, Schuhe, Gemüse, Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, essbare Früchte, Getränke, alkoholische Getränke, Essig, Salze, Schwefel, Erde, Stein, Gips, Kalk, Zement, Gusseisen, Eisen und Stahl. Ab dem 15. Dezember 2023 wurde das RO e-Transport-System um die Meldepflicht für internationale Straßentransports von Gütern (unabhängig von der Art der Waren) erweitert. Somit, die Verpflichtung, Daten in Bezug auf internationale Straßentransporte von Gütern im RO e-Transport-System bekanntzugeben gilt für die folgenden Nutzer: den in der Einfuhrzollanmeldung eingetragenen Empfänger bzw. den in der Ausfuhrzollanmeldung eingetragenen Absender; den Empfänger in Rumänien im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von Waren; den Lieferanten in Rumänien im Falle einer innergemeinschaftlichen Lieferung von Waren; den Verwahrer, wenn es sich um Güter handelt, die Gegenstand von innergemeinschaftlichen Transaktionen im Transit sind, und zwar sowohl für Güter, die zur Lagerung oder zur Bildung einer neuen Lieferung aus einer oder mehreren Warenladungen in Rumänien entladen werden, als auch für Güter, die nach der Lagerung oder nach der Bildung einer neuen Lieferung auf rumänischem Staatsgebiet aus einer oder mehreren Warenladungen verladen werden.

„In den meisten Fällen ist derjenige, der die Angaben in das RO e-Transport-System einzutragen hat, das rumänische Unternehmen. Wenn Sie ein kleiner Kunde eines Großunternehmens sind, wird dieses nicht bereit sein, Ihnen all diese Informationen zur Verfügung zu stellen, so dass Sie sich an einen anderen Lieferanten oder Anbieter wenden müssen, was höchstwahrscheinlich höhere Kosten verursacht. Das RO e-Transport System ist seit 2022 in Rumänien in Betrieb, aber ab diesem Jahr ist es mit sehr hohen Strafen für die Nichteinhaltung verbunden. So drohen den in Rumänien operierenden Unternehmen ab dem 1. Juli 2024, je nach dem von den Behörden festgestellten Verstoß, Strafen von bis zu RON 100.000 und der Beschlagnahme des Wertersatzes der nicht deklarierten Waren“, gab die Repräsentantin von TPA Rumänien an.

Der Steuerexpertin zufolge weist das RO e-Transport-System noch eine Reihe von Unklarheiten und Problemen auf, hinsichtlich der Eingabe der Daten im „Privaten Virtuellen Datenraum“  – kurz  (rumänisch) SPV – und  der Datenvertraulichkeit (angesichts des Zugriffs auf sämtliche Steuerinformationen), der Herstellung des Informationsflusses mit den Partnern, der auch die zwischen den Parteien vereinbarten Lieferbedingungen zu berücksichtigen hat, der Überwachung und Aktualisierung der Informationen über das am gemeldeten Transport beteiligte Fahrzeug, der Übermittlung des Unique Transport Codes (UIT) an die interessierten Parteien, der Anwendung von Masse/Wert-Kriterien auch für den internationalen Straßentransport von Gütern, die Beförderung über Kurierunternehmen. Die TPA Rumänien hat sich vor kurzem mit einem Schreiben an die Steuerbehörde ANAF gewandt, in dem es diese unklaren Sachverhalte darlegt und die Steuerbehörden um konkrete Stellungnahmen zur Aufklärung und Lösung der aufgetretenen Probleme ersucht.

Damit der beschleunigte Digitalisierungsprozess der rumänischen Steuerbehörde die erwarteten positiven Auswirkungen entfaltet, wären laut TPA Rumänien zunächst die zu meldenden Transportarten abzuklären sowie eine echte Unterstützung durch die Behörde zu gewährleisten.

„Das rumänische Unternehmensumfeld hat durch seine Sachverständigen mehrere Maßnahmen eruiert, die zügig beschlossen und umgesetzt werden könnten, um den Digitalisierungsprozess voranzutreiben. Dazu gehören: eine von der SPV getrennte Meldeplattform und die Verbesserung der IT-Infrastruktur der ANAF, die Möglichkeit, die zu meldenden Daten an die Besonderheiten der einzelnen Transaktionen anzupassen (z.B. Incoterms-Bedingungen, Detaillierungsgrad hinsichtlich der transportierten Waren). Wenn das System bis Ende des Jahres keine konkrete Verringerung der Steuerhinterziehung bewirkt, sollte man sogar die Abschaffung des RO e-Transport Systems in Kauf nehmen“, führte Sorana Cernea aus.

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