3. Dezember 2024
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Anstieg des Bruttomindestlohns
Am 28. November 2024 wurde im rumänischen Amtsblatt der Regierungsbeschluss Nr. 1506/2024 zur Festlegung des garantierten (monatlichen) Mindestbruttogrundlohns (gesetzlichen Mindestlohnes) veröffentlicht.
Kernpunkte:
- Der garantierte nationale Mindestbruttogrundlohn wird von 3.700,00 RON pro Monat auf 4.050,00 RON pro Monat angehoben.
- Die Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
- Diese Maßnahme kommt mehr als 1,8 Millionen Arbeitnehmern in Rumänien zugute, die in Sektoren wie Handel, Verkehr sowie kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigt sind.
- Mit dieser Anhebung wird Rumänien der europäischen Richtlinie gerecht, wonach der Mindestarbeitsentgelt zwischen 47 und 52 Prozent des europäischen Durchschnittslohns liegen muss.
Quelle: Regierungsbeschluss Nr. 1506/2024 zur Festlegung des garantierten Mindestbruttogrundlohns.