25. November 2024
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Änderungen der Durchführungsbestimmungen der Abgabenordnung
Mit der Veröffentlichung des Beschlusses Nr. 1393/2024 im Amtsblatt Rumäniens vom 11. November 2024 wurden die Durchführungsbestimmungen zur Anwendung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung (Steuergesetzbuch) in Bezug auf die Mindestumsatzsteuer, die Körperschaftssteuer für Kleinstunternehmen, die Verbrauchssteuern und andere Sondersteuern eingeführt/novelliert:
Mindestumsatzsteuer
• Die Durchführungsbestimmungen enthalten Klarstellungen zur Berechnung der Mindestumsatzsteuer, der Zusatzsteuer für Kreditinstitute und der Zusatzsteuer für im Erdöl- und Erdgassektor tätige juristische Personen;
• Die wichtigsten Vorschriften der Durchführungsbestimmungen betreffen die Berechnungsformel für den Indikator „Gesamteinnahmen (VT)“, die Ermittlung des Betrags der externen Steuergutschriften, des Sponsorings und/oder der Mäzenatentätigkeit (diese werden von der Mindestumsatzsteuer abgezogen) und die Ermittlung der vierteljährlich fälligen Gewinnsteuer;
• Es wird erläutert, dass die Gewinnsteuer auf Höhe der Mindestumsatzsteuer die Gewinnsteuer in Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen ist;
• Es werden Beispiele für die Berechnung der Mindestumsatzsteuer im Vergleich zur Gewinnsteuer für Steuerpflichtige angeführt, die das vierteljährliche/jährliche System der Anmeldung und Abführung der Gewinnsteuer anwenden, sowie für diejenigen, die die Steuerkonsolidierungsregeln anwenden.
Quelle: Beschluss Nr. 1.393/2024 zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zur Anwendung des Gesetzes Nr. 227/2015) über die Abgabenordnung (Steuergesetzbuch), genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 1/2016, sowie zur Änderung von Art. 9 Abs. (1) des Regierungsbeschlusses Nr. 1.342/2024 zur Genehmigung der Regelung „De-minimis-Beihilfe für die Durchführung des Programms zur Förderung des Gemüseanbaus in Schutzgebieten“ für den Zeitraum 2024-2025