Änderungen am nationalen RO e-Factura-System für elektronische Rechnungen

Änderungen am nationalen RO e-Factura-System für elektronische Rechnungen

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Änderungen am nationalen RO e-Factura-System für elektronische Rechnungen

Die folgenden Änderungen des nationalen e-Factura-Systems werden eingeführt:

  • Die Nichtübermittlung von Rechnungen an und über das RO e-Factura-System innerhalb der gesetzlichen Frist wird mit Geldbußen von bis zu 10.000 RON geahndet. Die Strafe wird monatlich für eine oder mehrere Rechnungen verhängt, für die die Übermittlungsfrist in den betreffenden Kalendermonat fällt.
  • Die Schonfrist, in der keinerlei Sanktionen verhängt werden, wird bis zum 31. Mai 2024 verlängert (vorher 31. März 2024).

Quelle: Am 29. März 2024 veröffentlichte Eilverordnung Nr. 30 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung und des Art. LIX des Gesetzes Nr. 296/2023 über einige steuer- und haushaltsrechtliche Maßnahmen zur Sicherung der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit Rumäniens.

 

 

Tax-Legal-Newsletter-Marz-2024

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