3. Dezember 2024
Reading Time: 1
Min.
news
Novellierung der Rechtsvorschriften zur Abschlussprüfung
In ihrer Sitzung vom 27. November 2024 hat die rumänische Regierung den Entwurf einer Regierungseilverordnung (REV) zur Änderung und Ergänzung jeweils des Gesetzes Nr. 162/2017 über die gesetzliche Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen und konsolidierten Jahresabschlüssen und zur Änderung bestimmter Rechtsetzungsakte sowie der Regierungseilverordnung Nr. 75/1999 über die Wirtschaftsprüfung und zur Änderung sonstiger Rechtsetzungsakte erlassen.
Schwerpunkte:
- Um in Kraft zu treten, ist der Entwurf der Regierungseilverordnung im Amtsblatt zu veröffentlichen.
- Der Entwurf dieser Regierungseilverordnung zielt darauf ab, die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) im rumänischen Auditwesen umzusetzen.
- Die vorgeschlagene Novelle des Gesetzes Nr. 162/2017 zielt jeweils darauf ab, klare Vorschriften zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu schaffen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, sowie für Unternehmen, die sich für eine freiwillige Berichterstattung entscheiden, und darauf, die Anforderungen an die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in ähnlicher Weise zu regeln, wie die für Abschlussprüfungen geltenden Anforderungen.
- Die vorgeschlagenen Änderungen der Regierungseilverordnung Nr. 75/1999 sind minimal und stehen im Zusammenhang mit der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Quelle: Regierungseilverordnung zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 162/2017 über die gesetzliche Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen und konsolidierten Jahresabschlüssen und zur Änderung bestimmter Rechtsetzungsakte sowie der Regierungseilverordnung Nr. 75/1999 über die Wirtschaftsprüfung und zur Änderung sonstiger Rechtsetzungsakte.