Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung aggressiver Werbetechniken am Kapitalmarkt

5. Juli 2024 | Reading Time: 1 Min

Am 25. Juni 2024 wurde im Amtsblatt Rumäniens – Teil I – die Regierungseilverordnung Nr. 71/2024 zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsetzungsakte sowie zur Einführung einiger Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung aggressiver Werbung und Kommunikationstechniken, die durch nicht im Register der Finanzaufsichtsbehörde eingetragenen Unternehmen betrieben werden, veröffentlicht.

Unter den neu geregelten Punkten betreffen die wichtigsten:

  • die Sperrung – durch die Finanzaufsichtsbehörde – des Zugriffs auf die Webseiten von nicht zugelassenen Unternehmen, die Anlagedienstleistungen anbieten und Täuschungs-, Manipulations- und aggressive Werbetechniken anwenden.
  • die alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für Kommunen, die Entwicklungsvorhaben durch den Kapitalmarkt finanzieren, indem sie Anleihen mit einem an alle Anleger gerichteten Emissionsprospekt ausgeben.

Die Maßnahmen zielen auf die Förderung des inländischen Anleihemarktes durch die Schaffung eines sichereren Umfelds für Investoren und den Schutz einheimischer Anleger sowie auf die Erhöhung der Transparenz bei der Emission solcher Kommunalanleihen.

Quelle: Regierungseilverordnung Nr. 71/2024 zur Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsetzungsakte sowie zur Einführung einiger Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung aggressiver Werbung und Kommunikationstechniken, die durch nicht im Register der Finanzaufsichtsbehörde eingetragenen Unternehmen betrieben werden.

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