Maßnahmen im Zusammenhang mit Glücksspielen

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Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit traditionellen Glücksspiellizenzen werden für die Dauer des Ausnahmezustands ausgesetzt. Bei Zahlung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Enddatum des Ausnahmezustands fallen keine Vertragsstrafen an. Darüber hinaus können Anträge auf erneute Genehmigung der Tätigkeit innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende des Ausnahmezustands gestellt werden.

Quelle: Notverordnung 48/2020 betreffend verschiedene finanzielle und steuerliche Maßnahmen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 319 am 16. April 2020

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2020

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