Jahresabschluss 2019 – verlängerte Frist

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Der Zeitpunkt für die Einreichung der Bilanzen 2019 wurde bis zum 31.7.2020 verlängert.

Quelle: Notverordnung 48/2020 betreffend verschiedene finanzielle und steuerliche Maßnahmen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 319 am 16. April 2020

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2020

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