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Ab dem 1. April 2020 wird der Höchstwert der Essensbons von 15,18 Lei auf 20 Lei erhöht.
Quelle: Gesetz Nr. 24/2020 betreffend die Änderung von Art.14 des Gesetzes Nr. 165/2018 über die Gewährung von Wertpapieren, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 229 vom 20. März 2020.
Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2020