Die Entwicklung der Vorbeugung und Bekämpfung der sexuellen Belästigung sowie des Mobbings am Arbeitsplatz

7. Mai 2024 | Reading Time: 2 Min

Die Methodik betreffend die Belästigung am Arbeitsplatz wurde im Oktober des vergangenen Jahres verabschiedet und die Arbeitgeber haben eine Frist von sechs Monaten erhalten, um die interne Umsetzung dieser Normen vorzunehmen. In diesem Sinne müssen sie ab dem 17. April 2024 den Arbeitsinspektoren zeigen, wie sie diese Methodik anwenden, welches die ernannten verantwortlichen Personen sind sowie dass sie an der Vorbeugung dieser Verhaltensweisen am Arbeitsplatz aktiv teilnehmen.

Wichtige Aspekte:

  • Die Methodik betreffend die Vorbeugung und Bekämpfung der Belästigung am Arbeitsplatz ist verpflichtend für alle Arbeitgeber, unabhängig von deren Anzahl, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich.
  • Unter Belästigung wird jegliches Verhalten verstanden, das bezüglich eines Arbeitnehmers durch einen anderen Arbeitnehmer ausgeübt wird, der sein Vorgesetzter ist, durch einen Untergeordneten und / oder durch einen hierarchisch vergleichbaren Arbeitnehmer in Zusammenhang mit den Arbeitsverhältnissen, mit dem Ziel oder mit der Wirkung einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch Verletzung der Rechte oder der Würde des Arbeitnehmers, durch Beeinträchtigung dessen körperlichen oder geistigen Gesundheit oder durch Bloßstellung dessen beruflichen Zukunft, wobei sich dieses Verhalten durch eine feindselige oder unerwünschte Haltung, mündliche Kommentare, Handlungen oder Gesten äußert.
  • Der Stress und die körperliche Erschöpfung fallen unter dem Mobbing am Arbeitsplatz.
  • Befugnisse des Arbeitgebers, die keine Belästigung darstellen: er beaufsichtigt unmittelbar die Arbeitnehmer, er ergreift Maßnahmen, um die Leistungsmängel zu berichtigen, er ergreift angemessene disziplinarische Maßnahmen, er erteilt Weisungen im Zusammenhang mit den Aufgaben, er fordert Aktualisierungen oder Berichte an oder er verweigert die Anträge auf Freizeit.
  • Die Gesetzgebung weist nicht darauf hin, dass eine Belästigung, ein Mobbing am Arbeitsplatz oder eine Diskriminierung nur dann vorliegt, wenn es um wiederholte oder systematische Handlungen oder Taten handelt und jede Situation muss abhängig von der konkreten Weise ausgelegt werden, in der sie geschehen ist und unter Bezugnahme auf die Folgen

Quelle: Methodik aus 2023 Vorbeugung und Bekämpfung der sexuellen Belästigung sowie des Mobbings am Arbeitsplatz

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