AKTUALISIERUNGEN DER ANWENDUNGSNORMEN FÜR DIE ABGABENORDNUNG

31. Oktober 2020 | Reading Time: 1 Min

Es wurden diverse Änderungen der Anwendungsnormen für die Abgabenordnung vorgenommen. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer betreffen diese unter anderem: 

  • den Zeitpunkt, zu dem eine natürliche Person, die Immobilientransaktionen durchführt, sich für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen sollte
  • die Bedingungen, unter denen die Weitergabe von Nahrungsmitteln, die im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Verminderung von Lebensmittelabfällen erfolgt, keine Lieferung von Waren darstellt
  • die Art und Weise, wie Gutscheine (sowohl in physischer als auch elektronischer Form) ausgestellt werden können, sowie Gutscheine, bei welchen nicht alle zur Ermittlung des Steuerbetrags erforderlichen Elemente bekannt sind (z.B. Urlaubsgutscheine, Geschenkgutscheine usw., die als Mehrzweckgutscheine gelten) 

Quelle: Beschluss Nr. 864/2020 betreffend die Änderung und Ergänzung der Normen für die Anwendung von Gesetz Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung, in der durch Regierungsbeschluss Nr. 1/2016 verabschiedeten Fassung.

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