Update zu Einkommensteuerbefreiungen im IT-Sektor

Update zu Einkommensteuerbefreiungen im IT-Sektor

Update zu Einkommensteuerbefreiungen im IT-Sektor

Am 2. Mai 2023 wurde die Gemeinsame Verordnung Nr. 20.463/3.964/967/1.415/2023 betreffend Computersoftware-Entwicklungstätigkeiten im Amtsblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2023 in Kraft und ersetzt die von den Behörden Ende letzten Jahres veröffentlichte gemeinsame Verordnung. Die wesentlichen Änderungen betreffen unter anderem:

  1. Bezeichnung der Tätigkeitsbereiche von Fachabteilungen
  • Positionen, in welchen für steuerliche Anreize in Frage kommende Personen beschäftigt sind, müssen Teil einer Fachabteilung innerhalb der wirtschaftlichen Einheit sein, die mindestens einen der folgenden Tätigkeitsbereiche wahrnimmt: Informationstechnologie und Kommunikation, künstliche Intelligenz und neu entstehende digitale Technologien, elektronische Steuerverwaltung, Datenbanken sowie E-Governance und Dienstleistungen der digitalen Transformation.
  1. Erstreckung der Bestimmungen auf Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen
  • Im Rahmen der früheren Verordnung kamen nur Angestellte im Privatsektor und Mitarbeiter zentraler öffentlicher Einrichtungen für Einkommensteuerbefreiungen in Frage. Die neue Verordnung nimmt die Mitarbeiter lokaler öffentlicher Einrichtungen in diese Kategorie auf.
  • Es werden neue Bestimmungen bezüglich der Dokumentation eingeführt, die erforderlich ist, wenn Mitarbeitern öffentlicher Einrichtungen Steuerbefreiungen gewährt werden. Beispielsweise kann die Fachabteilung, der eine bestimmte Position angehört, auch eine Abteilung sein, die nicht Teil der Organisationsstruktur ist. Ebenso können die Jobanforderungen für Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung entweder in der Stellenbeschreibung oder in einem weiteren Rechtsakt beschrieben werden, durch den derartige Anforderungen festgelegt werden können.
  1. Erweiterung der Bestimmungen betreffend Tätigkeiten, die im Rahmen von kurzfristigen Arbeitseinsätzen wahrgenommen werden
  • Die neue Verordnung legt fest, dass bei Gehaltseinkünften und gehaltsähnlichen Einkünften aus Softwareentwicklungstätigkeiten, die im Rahmen einer Entsendungsvereinbarung oder eines kurzfristigen Arbeitseinsatzes auf rumänischem Staatsgebiet durchgeführt werden, Steuerbefreiungen gewährt werden, falls sowohl der Angestellte als auch der Einkommenszahler die in der Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen. In der Praxis bedeutet das, dass die Steuererleichterungen nunmehr auch für jene Personen gelten, die Arbeiten im Rahmen von kurzfristigen Einsätzen erledigen.
  1. Änderung der Definition von Computersoftware-Entwicklungstätigkeiten
  • Computersoftware-Entwicklungstätigkeiten beziehen sich auf die tatsächliche Durchführung mindestens einer der Computersoftware-Entwicklungstätigkeiten, die den konkreten im Anhang zur

Verordnung genannten Tätigkeiten entsprechen bzw. gegebenenfalls den im Anhang genannten und in den Stellenbeschreibungen oder einem sonstigen Rechtsakt zur Festlegung der Stellenanforderungen konkretisierten Tätigkeiten. 

Quelle: Verordnung Nr. 20.463/3.964/967/1.415/2023 betreffend Computersoftware-Entwicklungstätigkeiten.

 

 

Tax-Flash-Mai-2023

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