Änderungen zu Gesetz Nr. 70/2015 – Stärkung der Finanzdisziplin bezüglich Bareinnahmen und Barzahlungen

Änderungen zu Gesetz Nr. 70/2015 – Stärkung der Finanzdisziplin bezüglich Bareinnahmen und Barzahlungen

Änderungen zu Gesetz Nr. 70/2015 – Stärkung der Finanzdisziplin bezüglich Bareinnahmen und Barzahlungen

Die Grenzen für Bartransaktionen gemäß Gesetz Nr. 70/2015 inkl. späterer Änderungen und Ergänzungen wurden durch Notverordnung Nr. 115/2023 betreffend verschiedene steuerliche/budgetäre Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Ausgaben zur Förderung der steuerlichen Konsolidierung, Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Änderung und Ergänzung diverser normativer Akte sowie zur Verlängerung bestimmter Fristen neuerlich geändert.

Die neuerlichen Änderungen sind, mit Wirkung ab 25. Dezember 2023, die folgenden:

  • der tägliche Höchstbetrag für Zahlungen aus Vorschüssen wurde auf RON 5.000/Person angehoben;
  • Bargeldeingänge und Barzahlungen, die zwischen juristischen Personen/Unternehmern und natürlichen Personen in der Form von Darlehen/Krediten erfolgen, können, unabhängig von deren Art oder Zweck, nur über bargeldlose Zahlungsmittel abgewickelt werden;
  • die Nichtbeachtung der Höchstbeträge, auch für Bareingänge und Barzahlungen zwischen juristischen Personen/Unternehmern und natürlichen Personen in Form von Darlehen/Krediten, bewirkt eine Geldstrafe in Höhe von 25 % des bar eingenommenen/bezahlten Betrags bzw. mindestens RON 500.

Quelle: Notverordnung Nr. 115 zu verschiedenen steuerlichen/budgetären Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Ausgaben zur Förderung der steuerlichen Konsolidierung, Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Änderung und Ergänzung diverser normativer Akte sowie zur Verlängerung bestimmter Fristen, veröffentlicht am 15. Dezember 2023

 

 

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