Online-Einholung der Beschäftigungsbewilligung für ausländische Staatsangehörige

Online-Einholung der Beschäftigungsbewilligung für ausländische Staatsangehörige

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Online-Einholung der Beschäftigungsbewilligung für ausländische Staatsangehörige

Gemäß der Regierungsverordnung Nr. 6/2024 vom 25.01.2024 kann die Beschäftigungs- oder Entsendebewilligung auch auf elektronischem Wege bei der Generalinspektion für Immigration angefordert werden, wenn antragstellerseits die entsprechenden Daten angegeben werden. Die Beschäftigungs- oder Entsendebewilligung wird mit der qualifizierten elektronischen Signatur der ausstellenden, örtlich zuständigen Dienststelle der Einwanderungsbehörde unterzeichnet.

Gemäß vorgenannter Verordnung können Unternehmen, die ausländische Staatsangehörige beschäftigen möchten, die von den örtlich zuständigen Ämtern der Generalinspektion für Immigration in elektronischer Fassung auszustellenden Beschäftigungs- oder Entsendebewilligungen, auf Antrag, auch online erhalten.

Die jeweiligen Anträge auf Erteilung von Beschäftigungs- oder Entsendebewilligungen können vom Arbeitgeber oder Dienstleistungsempfänger bei jeder örtlichen Stelle der Einwanderungsbehörde gestellt werden. Die für die Bewilligungserteilung erforderlichen Unterlagen können von jeder Person eingereicht werden, die – nach j.g. Recht – die Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter des Arbeitgebers/Leistungsempfängers innehat.

Über den Antrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Eingabe-/Erfassungsdatum zu7 entschieden. Erscheinen in manchen Fällen zusätzliche Überprüfungen als notwendig, um die Erfüllung der Voraussetzungen zur Bewilligungserteilung festzustellen, kann die Erledigungsfrist um bis zu 15 Tagen verlängert werden.  Der Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung, der vom Arbeitgeber eines Inhabers einer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Blauen Karte der Europäischen Union gestellt wird, ist innerhalb von 15 Tagen nach Eingang zu erledigen. 

Quelle: Verordnung 6/2024 zur Ergänzung der Regierungsverordnung Nr. 25/2014 über die Beschäftigung und Entsendung von Ausländern in das Hoheitsgebiet Rumäniens und zur Änderung und Ergänzung einiger Rechtsetzungsakte zum rumänischen Ausländerrecht.

 

 

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