25. April 2025
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RO e-Transport: weitere Aussetzung von Bußgeldverfahren
Die rumänische Regierung hat beschlossen, die Bußgeldverfahren wegen Nichteinhaltung der – im Rahmen der Überwachung des Straßengüterverkehrs durch das RO e-Transport-System obliegenden – Meldepflicht von GPS-Koordinaten durch Straßentransportunternehmen an die Zentrale Steuerbehörde (ANAF) erneut auszusetzen.
Diese Maßnahme kommt kurz nach dem Inkrafttreten vorbezeichneter Bußgeld-Verordnung (ab 1. April 2025) und setzt deren Durchführung bis zum 31. Dezember 2025 aus.
Im Begründungsvermerk zur Regierungseilverordnung Nr. 29 vom 24. April 2025 wird die Aussetzung mit den aus dem Unternehmensumfeld gemeldeten Schwierigkeiten gerechtfertigt, in denen Folgendes hervorgehoben wird:
- der Bedarf an zusätzlicher Zeit für die Umsetzung und Erprobung der entsprechend eingerichteten betriebsinternen Systeme;
- die Notwendigkeit der (laufenden) Anpassung interner IT-Systeme und Arbeitsabläufe an die Anforderungen der Echtzeitübermittlung/-meldung von GPS-Daten während der gesamten Beförderungsdauer/-strecke von Gütern, die der Überwachung durch das RO e-Transport-System unterliegen.
Dabei betrifft die Aussetzung sowohl die Transportunternehmen (die für die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge und den Einbau von GPS-Koordinatenübertragungssystemen verantwortlich sind) als auch die Kraftfahrer selbst, da Letzteren ebenfalls eine Reihe von Verpflichtungen laut den RO e-Transport-Vorschriften zukommen und bei Nichteinhaltung mit Ordnungsgeld geahndet werden können.
Seit der gesetzlichen Einführung der Meldepflicht von GPS-Koordinaten für vom RO e-Transport-System überwachten Gütertransporte wurde die tatsächliche Verhängung von Bußgeldern wiederholt aufgeschoben, wobei die letzte Aussetzung am 1. April 2025 auslief.
Diese Aussetzung betrifft nicht die zur Meldung von Beförderungen im RO e-Transport-System verpflichteten Unternehmen.
Quelle: Regierungseilverordnung Nr. 29 vom 24. April 2025 über die Aussetzung der Durchführung einiger Bestimmungen der Regierungseilverordnung Nr. 41/2022 zur Einrichtung des nationalen Systems zur Überwachung des Straßengüterverkehrs RO e-Transport und zur Aufhebung von Art. XXVIII der Regierungseilverordnung Nr. 130/2021 über einige steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen, die Verlängerung einiger Fristen und zur Änderung und Ergänzung einiger Rechtsetzungsakte.
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