3. April 2025
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Änderung des Formulars 101
Die Formulare 101 „Körperschaftsteuererklärung“ und 101G „Konsolidierte Körperschaftsteuererklärung nach steuerlicher Organschaft“ wurden aktualisiert, um den 2024 vorgenommenen Novellen der Abgabenordnung (Rum.: Steuergesetzbuch) bezüglich Körperschaftsteuer und Mindestumsatzsteuer Rechnung zu tragen.
Sohin wurden neue Zeilen eingeführt, um Folgendes zu berücksichtigen:
- Die Körperschaftsteuer
- Die Mindestumsatzsteuer, die für Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro zur Anwendung kommt. Diese Steuer entsteht, wenn die veranlagte Körperschaftsteuer niedriger ist als die Mindestumsatzsteuer.
- Rückerstattung des Jahressteuerverlustes bis zu einem Höchstbetrag von 70 % des in den nächsten 5 – aufeinanderfolgenden – Jahren erzielten steuerpflichtigen Gewinns.
Quelle: Verordnung Nr. 206/2025 zur Genehmigung des Musters, des Inhalts und der Ausfüllanleitung der Formulare 101 „Körperschaftsteuererklärung“ und 101 steuerliche Organschaft „Konsolidierte Erklärung zur Körperschaftsteuer auf Ebene der steuerlichen Organschaft“, veröffentlicht am 18.02.2025