Änderung des Formulars 101

Änderung des Formulars 101

Änderung des Formulars 101

Die Formulare 101 „Körperschaftsteuererklärung“ und 101G „Konsolidierte Körperschaftsteuererklärung nach steuerlicher Organschaft“ wurden aktualisiert, um den 2024 vorgenommenen Novellen der Abgabenordnung (Rum.: Steuergesetzbuch) bezüglich Körperschaftsteuer und Mindestumsatzsteuer Rechnung zu tragen.  

Sohin wurden neue Zeilen eingeführt, um Folgendes zu berücksichtigen:

  • Die Körperschaftsteuer
  • Die Mindestumsatzsteuer, die für Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro zur Anwendung kommt. Diese Steuer entsteht, wenn die veranlagte Körperschaftsteuer niedriger ist als die Mindestumsatzsteuer.
  • Rückerstattung des Jahressteuerverlustes bis zu einem Höchstbetrag von 70 % des in den nächsten 5 – aufeinanderfolgenden – Jahren erzielten steuerpflichtigen Gewinns.

 

Quelle: Verordnung Nr. 206/2025 zur Genehmigung des Musters, des Inhalts und der Ausfüllanleitung der Formulare 101 „Körperschaftsteuererklärung“ und 101 steuerliche Organschaft „Konsolidierte Erklärung zur Körperschaftsteuer auf Ebene der steuerlichen Organschaft“, veröffentlicht am 18.02.2025

Tax & Legal Newsletter Marz 2025

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