Entwurf: Gesetz über die Einschränkung der – über sehr große Online-Plattformen erfolgende – Verbreitung illegaler Inhalte, die zu Hass aufstacheln oder die, in Bezug auf wichtige Angelegenheiten des nationalen Interesses, durch den böswilligen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie mit dem Ziel manipulieren, die öffentliche Meinung zu täuschen.

Entwurf: Gesetz über die Einschränkung der – über sehr große Online-Plattformen erfolgende – Verbreitung illegaler Inhalte, die zu Hass aufstacheln oder die, in Bezug auf wichtige Angelegenheiten des nationalen Interesses, durch den böswilligen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie mit dem Ziel manipulieren, die öffentliche Meinung zu täuschen.

Entwurf: Gesetz über die Einschränkung der – über sehr große Online-Plattformen erfolgende – Verbreitung illegaler Inhalte, die zu Hass aufstacheln oder die, in Bezug auf wichtige Angelegenheiten des nationalen Interesses, durch den böswilligen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie mit dem Ziel manipulieren, die öffentliche Meinung zu täuschen.

Am 05.03.2025 wurde der Gesetzentwurf zur Einschränkung der – über sehr große Online-Plattformen erfolgende – Verbreitung illegaler Inhalte, die zu Hass aufstacheln oder die, in Bezug auf wichtige Angelegenheiten des nationalen Interesses, durch den böswilligen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie mit dem Ziel manipulieren, die öffentliche Meinung zu täuschen, zur Beratung im Senat eingebracht.

Kernpunkte:                      

  • Für Nutzerkonten, deren angegebene Tätigkeit oder Standort in Rumänien liegen, sind die Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, ihre Inhaltsverbreitungsalgorithmen so anzupassen, dass potenziell schädliche Inhalte nicht an mehr als 150 Nutzer über die Online-Plattform übermittelt werden.
  • Bei potenziell schädlichen Inhalten, die mit Nutzerkonten, deren angegebene Tätigkeit oder Standort in Rumänien liegt, verbunden sind, ist es den Anbietern sozialer Netzwerke untersagt, jegliche – oder überhaupt – Werbemaßnahmen durchzuführen.
  • Für Nutzerkonten, deren angegebene Tätigkeit oder Standort in Rumänien liegen, sind die Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, ihre Inhaltsverbreitungsalgorithmen so anzupassen, dass illegale Inhalte 15 Minuten nach ihrer Veröffentlichung entfernt werden und dadurch den Plattform-Algorithmen eine sog. Quarantänezeit einräumen, in der diese die Inhaltsart analysieren und klassifizieren.
  • Potenziell schädliche Inhalte sind Inhalte aller Art, die zu Hass und Gewalt aufstacheln, in gefährlicher Weise fehlinformieren, Informationen manipulieren oder über wichtige Angelegenheiten des nationalen Interesses täuschen.

 

Quelle: Beim rumänischen Senat unter Nr. B61/2025 registrierter Gesetzentwurf

Tax & Legal Newsletter Marz 2025

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