3. April 2025
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Offiziell: 18-monatige Frist für die Aktualisierung der NACE-Codes
Am 25.03.2025 ist der Regierungsbeschluss 284/2025 zur Änderung des Regierungsbeschlusses Nr. 656/1997 über die Genehmigung der Klassifikation der Wirtschaftszweige der Volkswirtschaft – NACE (im Nachstehenden „Beschluss“ genannt) in Kraft getreten, der eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten für die Aktualisierung der NACE-Codes festlegt.
Schwerpunkte:
- Die Frist für die im Handelsregister vorzunehmende Aktualisierung des Unternehmensgegenstandes in Einklang mit der NACE Rev. 3 (fortgeschriebene Ausgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige in der rumänischen Wirtschaft, genehmigt durch die Verordnung Nr. 377/17.04.2024 des Präsidenten des Nationalen Statistikinstituts) beträgt 18 Monate ab dem 25.03.2025 – dem Veröffentlichungsdatum des Beschlusses im Amtsblatt Rumäniens Nr. 257/25.03.2025, Teil I.
- Während dieser Frist werden Behörden und öffentliche Einrichtungen sowohl die neue, überarbeitete Version als auch die alte, bisherige Fassung der NACE im Rahmen des Geschäftsverkehrs anerkennen und akzeptieren.
- Auch im Geschäftsverkehr mit anderen natürlichen oder juristischen Personen werden beide Versionen anerkannt und akzeptiert.
Quelle: Beschluss Nr. 284/2025 zur Änderung des Regierungsbeschlusses Nr. 656/1997 über die Genehmigung der Klassifikation der Wirtschaftszweige der Volkswirtschaft – NACE.