Verfahren und Formblatt zur Anmeldung von Mietverträgen

Verfahren und Formblatt zur Anmeldung von Mietverträgen

Verfahren und Formblatt zur Anmeldung von Mietverträgen

Am 06.02.2025 wurde im rum. Amtsblatt (Monitorul Oficial) die Verordnung Nr. 161 vom 3. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung Nr. 114/2019 des Vorsitzenden der Nationalagentur für Steuerverwaltung (ANAF) zur Genehmigung des Verfahrens zur Anmeldung von Mietverträgen sowie des Musters und des Inhalts des Formulars „Antrag auf Anmeldung von Mietverträgen“, im Nachstehenden „Verordnung“ genannt, veröffentlicht.

Eckpunkte der Änderungen:

  • In Anhang Nr. 1, Abschnitt A, wird Punkt 1 geändert und erhält folgenden Wortlaut: „ Steuerpflichtige, die Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung von in ihrem Privatvermögen befindlichen Güter erzielen, mit Ausnahme von Einkünften aus Verpachtung und aus der Vermietung von in Eigentumswohnungen befindlichen Zimmern zu touristischen Zwecken, sind – nach Art. 83 Abs. (6) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung, in der jew. geltenden Fassung – verpflichtet, sowohl den von den Parteien geschlossenen Vertrag als auch die etwaigen späteren Änderungen, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss/Änderungseintritt, bei dem zuständigen Finanzamt anzumelden.“
  • In Anhang Nr. 1, Abschnitt A, wird Punkt 2.(2) geändert und erhält folgenden Wortlaut: „(2) Steht das zur Nutzung überlassene Gut im Miteigentum, so obliegt die Pflicht zur Anmeldung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages beim zuständigen Finanzamt ggf. dem Eigentümer, dem Nießbraucher oder einem anderen, durch den Mietvertrag oder dessen Änderungsurkunde bestimmten Rechtsinhaber.“
  • Anhang Nr. 2 wird geändert und durch den Anhang ersetzt, der Bestandteil der Verordnung ist.
  • Für am 1. Januar 2025 laufende Mietverträge sowie für Änderungsurkunden derselben, die vor diesem Datum beim zuständigen Finanzamt angemeldet wurden, gelten die Bestimmungen über die Benennung des Eigentümers, des Nießbrauchers oder eines anderen Rechtsinhabers zum mit der Anmeldung des Mietvertrags Verpflichteten nicht.

Quelle: Verordnung Nr. 161 vom 3. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung Nr. 114/2019 des Vorsitzenden der Nationalagentur für Steuerverwaltung zur Genehmigung des Verfahrens zur Anmeldung von Mietverträgen sowie des Musters und des Inhalts des Formulars „Antrag auf Anmeldung von Mietverträgen.“

Legal Newsletter Februar 2025

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