Anstieg des Bruttomindestlohns

Anstieg des Bruttomindestlohns

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Anstieg des Bruttomindestlohns

Am 28. November 2024 wurde im rumänischen Amtsblatt der Regierungsbeschluss Nr. 1506/2024 zur Festlegung des garantierten (monatlichen) Mindestbruttogrundlohns (gesetzlichen Mindestlohnes) veröffentlicht.

Kernpunkte:

  • Der garantierte nationale Mindestbruttogrundlohn wird von 3.700,00 RON pro Monat auf 4.050,00 RON pro Monat angehoben.
  • Die Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
  • Diese Maßnahme kommt mehr als 1,8 Millionen Arbeitnehmern in Rumänien zugute, die in Sektoren wie Handel, Verkehr sowie kleinen und mittleren Unternehmen beschäftigt sind.
  • Mit dieser Anhebung wird Rumänien der europäischen Richtlinie gerecht, wonach der Mindestarbeitsentgelt zwischen 47 und 52 Prozent des europäischen Durchschnittslohns liegen muss.

 

Quelle: Regierungsbeschluss Nr. 1506/2024 zur Festlegung des garantierten Mindestbruttogrundlohns.

Legal Newsletter November 2024

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